AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 00:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df80bd2e-5717-48d2-b080-d42b1c0da5c5/

Sanierung und Teilneubau der Gustav-Heinemann-Schule Pforzheim, Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI

Notice-ID: df80bd2e-5717-48d2-b080-d42b1c0da5c5 · Procedure-ID: 77d22ba0-c279-4812-9396-c10b61fed848

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Enzkreis - Zentrale Vergabestelle, Pforzheim
Veröffentlicht
28.11.2025
Frist (Submission)
08.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Enzkreis ist Eigentümer eines aktuell leerstehenden Schulgebäudes in der Nordstadt von Pforzheim. Im Sommer 2022 hat der Kreistag einen Beschluss zur Sanierung der Liegenschaft getroffen. Es ist ein kombinierter Teilabbruch, Neubau und Sanierung für die Nutzung durch die Schule vorgesehen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen nach §§ 38 ff. HOAI 2021 für das Projekt „Sanierung und Teilneubau der Gustav-Heinemann-Schule, Habsburgerstr 14 in 75177 Pforzheim“ als Gesamtbeauftragung ab der Leistungsphase 3 bis 9 HOAI 2021.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
23 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).