AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 04:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df861dbd-303c-4f24-a27c-846fe91c1f87/

Versicherungsmaklerleistungen

Notice-ID: df861dbd-303c-4f24-a27c-846fe91c1f87 · Procedure-ID: 8689af88-5b5f-41c0-9300-3cd8adf863e1

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Stammdaten

Auftraggeber
TUM Klinikum, München
Veröffentlicht
19.06.2026
Frist (Submission)
20.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
66518100 — Finanzdienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung vollumfänglicher Versicherungsmaklerleistungen für den Auftraggeber. Die Leistung umfasst die strategische Beratung, die regelmäßige Risikoanalyse, die Sicherstellung des Wertgleichgewichts sowie die kontinuierliche Marktanalyse und Versicherungsbeschaffung (inkl. Begleitung von EU-Vergaben). Ein besonderer Leistungsschwerpunkt liegt in der vollständigen Vertragsadministration und einem weitreichenden Schadenmanagement, welches zwingend auch die Bearbeitung und Abwicklung von Altschäden (Altfällen) aus der Zeit vor Mandatsbeginn einschließt. Ergänzt wird die Leistung durch ein digitales, DSGVO-konformes Kundenportal. Die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre ( 3 + 2 Vertragsjahre).

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).