AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/df880d2e-1409-4e5d-813e-f1a52c6fb325) · Abgerufen am 22.09.2026 09:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df880d2e-1409-4e5d-813e-f1a52c6fb325/

Interferometrisch überwachtes Tm-Hochleistungslasersystem für IR-FRS

Notice-ID: df880d2e-1409-4e5d-813e-f1a52c6fb325 · Procedure-ID: a73408d0-a130-46e2-aa5a-7ca29b53888b

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Stammdaten

Auftraggeber
Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V., Jena
Veröffentlicht
14.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Zuschlagswert
462.060 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V. Jena schreibt ein interferometrisch überwachtes Thulium-Hochleistungslasersystem für feldaufgelöste Infrarot-Spektroskopie aus. Dieses soll aus einem Doppeloszillator im Erbium-Band, einer nichtlinearen Frequenzverschiebung ins Thulium-Band, und einem zweikanaligen Thulium-Verstärkersystem bestehen. Es wird ein kompaktes System erwartet, welches über eine schlüsselfertige Bedienung (Turnkey-System), sowie ein Interlock-Sicherheitssystem verfügt.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.08.2026
Ende
31.01.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Active Fiber Systems GmbH
Vertragsabschluss
11.08.2026
Zuschlagsentscheidung
31.07.2026
Angebotsspanne
462.060 – 462.060 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).