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Kreativ- und Produktionsleistungen
Thüringer Staatslotterie AöR · Suhl · Thüringen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
Beschreibung
Die Thüringer Staatslotterie AöR schreibt die Vergabe der Kreativ- und Produktionsleistungen für die von ihr durchgeführten staatlichen Lotterien, einschließlich Werbekampagnen, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach §17 VgV, europaweit aus. Sie wird einen Agenturrahmenvertrag schließen, der wiederum die Grundlage, für während der Vertragslaufzeit abzuschließende Einzelverträge bildet. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden Phase 1, der Leistungsbeschreibung und im Rahmenvertrag.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV vergeben. In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der unter Punkt 5 genannten Kriterien drei Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden. Die Vergabestelle wird zunächst eine formale Vollständigkeitsprüfung durchführen. Diese Prüfung erschöpft sich in der Nachschau, ob der Teilnahmeantrag sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthält. Im nächsten Schritt überprüft die Vergabestelle die Eignung der Bewerber auf der Grundlage der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise. Die Vergabestelle prüft dabei, ob die vorgelegten Belege für die Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters) die Prognose stützen, dass der Bieter die ausgeschriebene Leistung (ggf. auch durch „fremde“ Ressourcen) vertragsgerecht erbringen kann.An die Vollständigkeitsprüfung schließt sich die nunmehr darzustellende Eignungsprüfung an. Die Bieter für die zweite Phase des Verfahrens werden anhand der, im Leitfaden sowie der Auftragbekannstmachung, benannten Auswahlkriterien ermittelt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Erstellung eines Layouts zur Kommunikation des Dauerspiels sowie ein ImageMotiv für LOTTO Thüringen 60 %Qualität
Der Bieter soll zum einen ein Layout (Formate: Plakat A1, Kundendisplay-Show und Medium Rectangle) für das Produkt Dauerspiel von LOTTO Thüringen kreieren. Der visuelle Schwerpunkt der Werbemittel soll auf der (selbsterklärenden) Kommunikation zu den Vorteilen des Dauerspiels liegen und mit den Produkten LOTTO 6aus49, Eurojackpot und der GlücksSpirale in Verbindung gebracht werden. Das Layout soll modern und ansprechend sein, die Ansprache in Du-Form ist dabei sehr gut denkbar. Mit dem neuen Motiv möchte LOTTO-Thüringen die Attraktivität des Dauerspiels herausstellen und dieses Omnichannel ausspielen. Zum anderen soll ein modernes Image-Motiv für die Dachmarke LOTTO Thüringen vorgestellt werden, das es vermag, insbesondere potenzielle Kunden bis 40 Jahre sowie bestenfalls Neukunden anzusprechen und das Interesse an staatlich organisiertem, sicherem Glückspiel zu wecken. Das zu kreierende Motiv soll ebenfalls als A1 Plakat, Kundendisplay-Show sowie als Medium Rectangle vorgestellt werden. Auch hier ist die Ansprache in Du-Form denkbar und auch hier ist es Ziel der TSL, im besten Fall eine Omnichannel Kommunikation vorzunehmen. Die Kreationen sollen veranschaulichen, wie die Agentur sich die Gestaltung der Werbemittel für die prominenten Produkte sowie die Dachmarke LOTTO Thüringen, unter Nutzung der oben beschriebenen Medien, vorstellt. Die Inhalte der Präsentation der Kreativleistungen (max. 60 min.) gehen in die Wertung ein; die genannten Punkte sollen in der Präsentation abgehandelt werden. Die Beschreibung der Kreativleistungen darf nicht mehr als 50 DIN A4-Seiten umfassen. Dabei ist eine Mindestschriftgröße von 10 Punkt vorgegeben. Ob Tabellen oder Grafiken und Bilder eingesetzt werden, bleibt dem Bieter überlassen. Die erreichte Notenpunktzahl wird mit der Zahl 60 multipliziert, um die gewichtete Gesamtpunktzahl für dieses Kriterium zu erhalten.Die jeweils gewichteten Gesamtpunktzahlen bei den einzelnen Zuschlagskriterien werden am Ende der Bewertung für jeden Bieter zusammengerechnet (Siehe Bewertungskriterien Punkt 4 des Leitfaden Phase 2).
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Preis 30 %
Die Angebotswertung hinsichtlich des Zuschlagskriteriums „Preis" erfolgt auf Grundlage des vom Bieter im Preisblatt angebotenen „Angebotspreises (Summe)“.Die jeweils gewichteten Gesamtpunktzahlen bei den einzelnen Zuschlagskriterien werden am Ende der Bewertung für jeden Bieter zusammengerechnet. Auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis entfällt die Preis-Maximalpunktzahl von 300 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von der Preis-Maximalpunktzahl (300 Punkte) eine Differenzpunktzahl in Abzug gebracht (Punktabzug), die ihrer prozentualen preislichen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Die im Leitfaden Phase 2 unter Punkt 4.2.3 benannten Berechnungsformeln werden angewandt.
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Kriterium „Konzept zur Sicherstellung der persönlichen Anwesenheit 5 %Qualität
Der Bieter soll in seinem Erreichbarkeitskonzept darstellen, wie er die im Agenturrahmenvertrag (Ziff. A.2) geforderten Vorgaben zur persönlichen Anwesenheit und zur Erreichbarkeit sicherstellen wird. Es geht um das persönliche Erscheinen vor Ort bei der TSL. Für den Auftraggeber ist dieser Punkt schon allein deswegen wichtig, weil oftmals kurzfristig auf die Festlegung zusätzlicher Auflagen für einzelne Werbemittel durch die Aufsichtsbehörde reagiert werden muss (s.o.). Das Konzept darf nicht mehr als 3 DIN A4-Seiten umfassen. In welcher Schriftart und -type der Bieter die Seiten beschreibt, und ob er Tabellen oder Grafiken einsetzt, bleibt ihm überlassen.Die erreichte Notenpunktzahl wird mit der Zahl 5 multipliziert, um die gewichtete Gesamtpunktzahl für dieses Kriterium zu erhalten.
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Qualität 5 %
Der Bieter soll in dem genannten Konzept zur Sicherstellung der Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften darlegen, wie er über die Laufzeit des Vertrages sicherstellen wird, dass zum einen alle Mitarbeiter, die für die TSL tätig werden sollen, regelmäßig über Änderungen der einschlägigen Vorgaben informiert werden und dass zum anderen die glücksspiel- und werberechtlichen Vorgaben bei der Erstellung der Werbemittel auch eingehalten werden. Ausgangspunkt ist dabei, dass der Wille des Gesetzgebers (insbes. der seit dem 01.07.2021 neue Glücksspielstaatsvertrag mit den darin enthaltenen werberechtlichen Vorschriften, das Thüringer Glücksspielgesetz, Spielerschutz, Prävention der Spielsucht und Jugendschutz) bei allen zu erstellenden Werbemitteln optimal erreicht werden muss. Teil dieses Konzeptes muss auch die Darstellung einer Reaktionsstrategie allgemein sein, wenn Probleme insbesondere mit der Aufsichtsbehörde bei der Genehmigung vorbereiteter Werbemittel auftreten. In der Vergangenheit ist es häufig zu kurzfristigen Auflagen bezüglich der vorgeschlagenen Gestaltung von Werbemitteln gekommen, auf die durch Änderung der Gestaltung kurzfristig (z.B. im zeitlichen Zusammenhang mit anstehenden Sonderauslosungen etc.) reagiert werden muss. Die Reaktionsstrategie ist einerseits zeitlich, andererseits inhaltlich (u.a. Eskalationsstufen beim Bieter) darzustellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge ge-genüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB). Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglich-keit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de) zu stellen. Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs.1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.436.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Zum goldenen Hirschen Holding GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 3.500.000 €1 Veröffentlichung
- 09.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 274 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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