AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/df95e2ac-3f98-43c6-90ad-8defa18091cb) · Abgerufen am 18.08.2026 08:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/df95e2ac-3f98-43c6-90ad-8defa18091cb/

Bahnhof Gotha - Mobilitätsknoten im Gunstraum Thüringen . Umbau, Modernisierung und Nutzungsänderung Bahnhofsgebäude

Notice-ID: df95e2ac-3f98-43c6-90ad-8defa18091cb · Procedure-ID: 1ca9db5e-eb34-4014-929f-16ec0c3c9eb9

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Stammdaten

Auftraggeber
Baugesellschaft Gotha mbH, Gotha
Veröffentlicht
16.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45200000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
331.118 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 7 - Tiefbauarbeiten - Baugrubenaushub, bis ca. 5,00 m unter GOK m, ca. 4500 m³ - Bodenaushub, BM-F1, laden, abfahren und entsorgen, ca. 5000 t - Entsorgung Bodenaushub, BM-F3, DKII, ca. 4500 t - Planum Baugrube herstellen, Schottertragschicht, ca. 35 cm Dicke, ca. 1800 m² - Verfüllung Baugruben, ca. 1200 m³ - Rohrleitungsgräben/Kanalleitungen DN 110-160, ca. 200 m - Kontrollschächte, PE DN 400, ca. 2,00m Tiefe, 3 Stk.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
19.03.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wagner Straßen- und Tiefbau GmbH
Vertragsabschluss
14.08.2026
Zuschlagsentscheidung
03.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).