Offenes Verfahren Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Erweiterung Rathaus Linsengericht | Bodenbelagsarbeiten

Gemeinde Linsengericht · Linsengericht · Hessen

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Beschreibung

Das geplante Vorhaben umfasst den Neubau eines freistehenden U-förmigen Gebäudes in Holzbauweise mit den Hauptabmessungen von ca. 40 x 30 m. Die tragende Konstruktion des zweigeschossigen, nichtunterkellerten Gebäudes mit Satteldach besteht aus Brettstapeldecken, deren Auflagerung auf Holzrahmenwänden erfolgt; die Dachkostruktion ist als Sparrendach geplant; Bodenplatte, Treppenhaus mit Aufzugsschacht, sowie zwei Außenwandscheiben sind aus Stahlbeton geplant. Das Gebäude ist ein Verwaltungsgebäude und beherbergt Büro- und Besprechungsräume. Im Dachgeschoss befinden sich Technik- und Lagerräume. Anzahl und Höhe der Geschosse geplant: 2 und DG Höhe EG = 3,27 m / Höhe OG 3,30 m / Höhe DG 4,60 m

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Erweiterung des Rathauses Linsengericht.

Das Projekt umfasst den Neubau eines zweigeschossigen Verwaltungsgebäudes in Holzbauweise mit Stahlbetonelementen. Es werden Nachweise über die fachgerechte Ausführung von Bodenbelagsarbeiten erwartet.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Preiseinschätzung

Basierend auf 204 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 61.319 €
Median 115.830 €
Oberes Quartil 300.088 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

  2. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 11.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
  3. Ausschreibung

    Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.

    Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.

    1 Veröffentlichung

Stammdaten
Angebotsfrist 11.12.2024 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Gemeinde Linsengericht
Standort Linsengericht, Hessen
Veröffentlicht 14.11.2024
CPV-Code 45430000
Bauleistungen (Was ist das?)
Laufzeit 14.07.2025 – 08.08.2025
Bindefrist (?) 60 Tage

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 304.095 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.868 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -11%
KMU-Bieteranteil 8%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hessen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Gemeinde Linsengericht. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekompetenzstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

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