AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.05.2026 17:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dfa4bc84-2cb5-4ec9-983f-8a80c608620c/

AG Pinneberg, Abbruch Ostflügel Abbruchplanung

Notice-ID: dfa4bc84-2cb5-4ec9-983f-8a80c608620c · Procedure-ID: 28b68d1a-c337-4df9-ad2c-f89597fe0557

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Kiel
Veröffentlicht
05.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Planung von Abbruch von einem Gebäude mit Schadstoffen, inkl. Schadstofferkundung, Abfallanalytik und Planung der Entsorgung, Abbruchstatik und Baulogistikplanung, sowie Beweissicherungsverfahren in Anlehnung der Leistungsstufen des AHO-Heftes Nr. 18 – Planungsbereich „Baufeldfreimachung/ Rückbau“ Stand: Oktober 2014; Stufe 1-4 in stufenweiser Beauftragung. Das Projekt wird in einem Bauabschnitt geplant und ausgeführt. Maßgebliche Randbedingungen der Planung sind die innerstädtische, beengte Lage des Baufeldes und ein störungsempfindliches Umfeld.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).