AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PM00C/documents) · Abgerufen am 23.09.2026 08:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dfce7e50-d3fb-49c3-aa94-8fbf3e4398d4/

Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Medizinische Gase und Sprinkleranlagen (Kopie

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb, Aalen
Veröffentlicht
06.03.2026
Frist (Submission)
08.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Aufzugsanlagen, FTS, Rohrpostanlagen, Medizinische Gase sowie Gebäudeautomation nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9, für den Neubau Regionalversorger der Kliniken Ostalb am Standort Essingen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.12.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).