AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/dfd0f44c-7d20-44c5-b16b-f07784908cbc) · Abgerufen am 03.08.2026 11:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dfd0f44c-7d20-44c5-b16b-f07784908cbc/

Betrieb Gigabit-Netz in Moosburg

Notice-ID: dfd0f44c-7d20-44c5-b16b-f07784908cbc · Procedure-ID: adfa6b05-20cd-41b8-92e1-c46cea93b155

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Moosburg am Federsee, Moosburg
Veröffentlicht
30.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
64214400 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
395.770 €
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

Die Gemeinde Moosburg errichtet im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz im gesamten Gemeindegebiet. Es sollen zukünftig ca. 231 Einwohner mit zukunftsfähigen Glasfaseranschlüssen versorgt werden. Die dafür errichtete passive Glasfaserinfrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das HGF - Programm erfolgt. In Moosburg existiert parallel zu diesen Adresspunkten ein über das WFP erschlossenes und in Betrieb befindliches Breitbandnetz.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
NetCom BW GmbH
Vertragsabschluss
09.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).