AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 01:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/dfddbb2b-a456-4968-ba63-0f1f26c08cfd/

Neubau eines Feuerwehrhauses mit 2 Fahrzeugboxen in Schmiechen-Schelklingen

Notice-ID: dfddbb2b-a456-4968-ba63-0f1f26c08cfd · Procedure-ID: 18274fad-f9fc-4944-a7d3-cb6a94bf4993

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schelklingen, Schelklingen
Veröffentlicht
13.04.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Schelklingen plant in der Ortsmitte in Schmiechen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr Schmiechen. Es werden 2 Stellplätze der Größe 2 mit einer evtl. Erweiterung für einen 3. Stellplatz benötigt. Das Gebäude ist zweigeschossig, teilweise unterkellert und wird mit einer Kleiderkammer, einem Schulungsraum sowie einem Raum für die Jugendfeuerwehr zusätzlich ausgestattet. Das bestehende landwirtschaftliche Anwesen wird von der Stadt Schelklingen vorab abgerissen und für den Neubau hergerichtet.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.04.2025
Ende
31.07.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.04.2025
Zuschlagsentscheidung
13.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).