AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e01be122-3c3b-4795-b887-cbdb791d6683) · Abgerufen am 28.10.2026 01:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e01be122-3c3b-4795-b887-cbdb791d6683/

Sicherheitsdienstleistungen Netz 1

Notice-ID: e01be122-3c3b-4795-b887-cbdb791d6683 · Procedure-ID: 5d54d305-7f1b-4586-8dd7-6a4bd1476d08

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Stammdaten

Auftraggeber
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH, Lahr
Veröffentlicht
24.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
60210000 — Transportdienste
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die SWEG beabsichtigt für ihre operative Tochtergesellschaft SWEG Bahn Stuttgart GmbH (kurz SBS, im folgenden auch Auftraggeber genannt) den Abschluss eines Rahmenvertrages über Sicherheitsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Stuttgarter Netz (Los 1). Die Bestellungen erfolgen durch die SWEG Bahn Stuttgart GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH führt das Vergabeverfahren als Vergabestelle für ihre operative Tochtergesellschaft durch.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
HERA Bewachungen GmbH
Vertragsabschluss
21.10.2024
Zuschlagsentscheidung
08.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).