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Durchführung von praktischen Arbeiten im Rahmen des Aufzucht- und Auswilderungsprojektes Großtrappe 2026
Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke · Brandenburg · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenDurchführung von praktischen Arbeiten im Rahmen des Aufzucht- und Auswilderungsprojektes Großtrappe 2026🏆 FV Großtrappenschutz e.V. · Nennwitz
- FV Großtrappenschutz e.V. · Nennwitz
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind praktische Arbeiten für das Großtrappen-Aufzucht- und Auswilderungsprojekt 2026.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 183.750,00 EUR.
- Die Leistungen dienen der Umsetzung von EU-Vogelschutz-Richtlinie, BNatSchG, BbgNatSchAG und dem MoU für Großtrappen in Mitteleuropa.
- Erfüllungsort ist Nennhausen OT Buckow im Bundesland Brandenburg.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Inhalte der ausgeschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung verschiedener Rechtswerke zugunsten einer prioritären Vogelart, für die Brandenburg die Hauptverantwortung innerhalb von Deutschland hat: - EU-Vogelschutz-Richtlinie, aus der für die Großtrappe als Anhang-1-Art besondere Ansprüche an den Schutz der Art und ihrer Lebensräume hervorgehen - BNatSchG und BbgNatSchAG inkl. der Anlage 1 zu § 15 ("Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete") - Bonner Konvention für den Schutz wandernder Arten, in der es als Unterabkommen ein "Memorandum of Understanding" für die Großtrappen in Mitteleuropa gibt.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotssumme bruttoPreis
Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 183.750 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 52 Tage nach Fristende
Auftragnehmer FV Großtrappenschutz e.V.Zuschlagswert 171.633 €1 Veröffentlichung
- 13.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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