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6#0009-G21-Projektträgerschaft und Projektmanagement im Bereich nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans, SUMPs) im Rahmen des Nationalen SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ inkl. Beleihung
Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Großunternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft und das Projektmanagement für nachhaltige urbane Mobilitätspläne (SUMPs).
- Die Leistung umfasst die administrative und fachliche Begleitung von Förderrichtlinien und Förderaufrufen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr.
- Wichtige Anforderungen sind die Einhaltung EU-beihilferechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sowie die Implementierung korruptionspräventiver Maßnahmen.
- Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Durch Art. 41 VERORDNUNG (EU) 2024/1679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES UND DES RATES vom 13. Juni 2024 über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 , kurz TEN-V VO, sind u. a. - die städtischen Knoten in Europa zur Annahme und Überwachung eines Plans für nachhaltige urbane Mobilität (SUMP) bis zum 31. Dezember 2027 und - die europäischen Mitgliedstaaten zur Aufstellung eines nationalen SUMP-Programmes zur Unterstützung der städtischen Knoten bei der Umsetzung der oben genannten Verpflichtung bis 19. Juli 2025 verpflichtet. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bereits im Jahr 2023 der Verpflichtung nachgekommen und hat das nationale SUMP-Unterstützungsprogramm „nachhaltig.mobil.planen.“ aufgestellt sowie ein dazugehöriges Internetportal www.nachhaltig-mobil-planen.de eingerichtet. Zentrales Element des nationalen SUMP-Unterstützungsprogramms ist, die im Jahr 2023 neu aufgesetzte Bundesförderung. Damit schafft das BMV einen finanziellen Anreiz für alle Kommunen, insbesondere für städtische Knoten, für die Fortschreibung und Erstellung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach dem europäischen Vorbild der sog. SUMPs sowie für prozessbegleitende Maßnahmen. Mittels zwei Förderaufrufen in den Jahren 2023 und 2024 werden bereits 49 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 13 Mio. Euro gefördert. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderrichtlinie und deren Förderaufrufe erforderlich. Diese bezieht sich insbesondere auf Einhaltung und Erfüllung EU-beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess von AP1 - Administrative und fachliche Betreuung von Förderprojekten 30 %Qualität
Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung AP1 der administrativen und fachlichen Betreuung von Förderprojekten im Bereich der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (SUMPs) sowie von prozessbegleitenden Maßnahmen dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: a) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Planung für eine effektive zielgruppenorientierte Beratung von Förderinteressenten, Antragstellenden und Zuwendungsempfängern über den gesamten Zeitraum. b) Beschreiben und erläutern Sie den Prozess einer angemessenen fachlichen und administrativen Abwicklung und Begleitung der Projektförderung über den gesamten Zeitraum (inkl. Antrags-, fristgerechter Verwendungsnachweisprüfung, Erfolgskontrolle, Monitoringprozess zur Mittelbewirtschaftung und statistische Erhebungen). Begründen Sie die Vorgehensweise und gehen Sie auch auf Risiken ein. Bewertungsaspekte: - Problem- und Aufgabenverständnis - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. Ust.) 30 %Preis
Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. *** Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterium Nr. 1.2.: Leistungskonzept Vorgehensweise zum Prozess von AP 2 - Begleitendes Projektmanagment 20 %Qualität
Stellen Sie im Angebot Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung AP2 dar und gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein: a) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Vorgehensweise für eine effektive Planung, Durchführung und Nachbereitung von Präsenz-Workshops im Themenfeld der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung. Gehen Sie hierbei insbesondere auf Themenauswahl und Zusammenarbeit mit Dritten ein. b) Beschreiben und erläutern Sie Ihre Planung und die inhaltliche und technische Vorbereitung, Umsetzung und Betreuung sowie Nachbereitung von Online-Veranstaltungen, insbesondere mit Blick auf Anzahl von Teilnehmenden, Nutzung von Online-Gruppenräumen (Breakout-Räumen), Einsatz von digitalen Whiteboards und Online-Umfragen.. Begründen Sie die Vorgehensweise und gehen Sie auch auf Risiken ein. Bewertungsaspekte: - Problem- und Aufgabenverständnis - Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der Inhalte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterium 2: Arbeits- und Personalplanung 20 %Qualität
Geben Sie Ihre Personaleinsatzplanung gem. LB Abschnitt 4.3 unter Berücksichtigung der Mitarbeiterkompetenzen (F-ZK2-Formblatt Team) , der Abdeckung von Arbeitsspitzen (insbesondere in den ersten Monaten der Bewilligungsphase) und der Sicherstellung der Mittelbewirtschaftung an, aus welcher die Aufgabenverteilung, Arbeitsanteile und Vertretungsregelung hervorgeht. Beschreiben und begründen Sie nachvollziehbar Ihre Vorgehensweise zur regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem AG zu Haushalt, Mittelabfluss und Bearbeitungsstandes der Projekte sowie zur interne und externe Koordination im Fall von Arbeitsspitzen, um über die gesamte Vertragserfüllung einen effizienten und zielorientierten Personaleinsatz zu gewährleisten. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen//Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 198 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VDI/VDE Innovation + Technik GmbHZuschlagswert 3.673.727 €1 Veröffentlichung
- 02.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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