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Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung der Städte Dortmund und Hamm
EDG Entsorgung Dortmund GmbH · Dortmund · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 20.10.2026, 13:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung der Städte Dortmund und Hamm. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass sich die in den vorliegenden Losen 1-4 an den/die Auftragnehmer zu übergebende und von diesem/diesen zur verwertende Altpapier-Menge insgesamt auf 21.000 - 30.000 Mg pro Jahr beläuft.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier aus kommunaler Sammlung.
- Geschätzte Jahresmenge: 21.000 - 30.000 Mg, aufgeteilt in vier Lose.
- Verfahrensart: Offenes, standardisiertes Vergabeverfahren.
- Anforderungen: Nachweis von Kapazitäten und Erfahrung im Bereich Altpapierverwertung und Logistik.
Gesucht wird ein Unternehmen für die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier aus der kommunalen Sammlung der Städte Dortmund und Hamm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt unter den Angeboten, die in den vorgenannten Prüfpunkten nicht ausgeschlossen wurden. Einziges Zuschlagskriterium ist vorliegend der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
a) Befähigung zur Berufsausübung Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem er niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied einen entsprechenden Auszug einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die EDG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. aa) Vorzulegende Nachweise Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren (jeweils separate Angaben für jedes Geschäftsjahr). Hierfür ist das als Anlage 4 beigefügte Formular "Umsatzzahlen" zu verwenden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die vorstehende Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. bb) Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Der Bieter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Der Bieter hat einen Umsatz von mindestens 1 Mio. Euro p.a. mit vergleichbaren Leistungen in jedem der letzten drei vergangenen Geschäftsjahre erzielt. Im Fall einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder addiert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die EDG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. aa) Vorzulegende Nachweise (1) Liste von Unternehmensreferenzen für Aufträge vergleichbarer Projekte, die der Bieter für Auftraggeber seit August 2023 durchgeführt hat. Darin sind folgende Angaben zu machen: - Name und Anschrift des Auftraggebers - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten - Darstellung der erbrachten Leistung - Umfang (Altpapiermenge/Jahr) - Zeitraum der Durchführung Hierfür ist das als Anlage 5 beigefügte Formular "Unternehmensreferenzen" zu verwenden. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für alle abfallrechtlich relevanten Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsausführung. Zur Feststellung der insoweit relevanten Tätigkeiten haben die Bieter den von ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Verwertungsweg von der Abholung der Vertragsmengen am vorgegebenen Umschlagplatz der DOGA - Dortmunder Gesellschaft für Abfall mbH, Pottgießerstraße 20, 44147 Dortmund, bis hin zur Übergabe der Altpapiermengen an die Verwertungsanlage(n) lückenlos darzustellen. Für alle in der Darstellung aufgeführten Tätigkeiten muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG nachgewiesen werden. Die Zertifizierung ist jeweils für das Unternehmen einzureichen, welches die betreffende Leistung erbringen soll. Dies gilt auch, sofern einzelne Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden sollen (Fall der Eignungsleihe). Sofern der Bieter für einzelne Tätigkeiten in seinem Verwertungsweg keine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG vorlegen kann, kann er als alternativen Nachweis eine Eigenerklärung vorlegen, dass für das Unternehmen, das die betreffenden Tätigkeiten ausführen soll, die Voraussetzungen für eine Beauftragung eines Dritten gemäß § 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 bis 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) erfüllt sind. Im Hinblick auf den erforderlichen Versicherungsschutz (§ 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 EfbV) gilt, dass das ausführende Unternehmen einen eigenen, dem § 6 EfbV entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen können muss. bb) Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. alternativ Eigenerklärung, dass für das Unternehmen, das die Tätigkeiten ausführen soll, für die keine Zertifizierung vorliegt, die Voraussetzungen für eine Beauftragung eines Dritten gemäß § 7 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 bis 2 EfbV erfüllt sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 451 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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