AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für Beratungs- und Dienstleistungen Salesforce für SachsenEnergie AG
Stammdaten
- Auftraggeber
- SachsenNetze HS.HD GmbH, Dresden
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Frist (Submission)
- 26.10.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 15.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenverträgen mit jeweils einem Wirtschaftsteilnehmer über Beratungs- und Dienstleistungen im Umfeld Salesforce. Die Rahmenverträge dienen der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Unterstützungs-leistungen zur Weiterentwicklung, Integration und zum Betrieb der beim Auftraggeber eingesetzten „Salesforce Landschaft“. Die konkreten Einzelaufträge werden während der Vertragslaufzeit auf Grundlage der jeweiligen Regelungen der Rahmenverträge durch gesonderte Beauftragung vergeben. Der Leistungsumfang der Rahmenverträge umfasst insbesondere zwei Leistungsbereiche: Beratungs-, Einführungs- und Weiterentwicklungsleistungen Unterstützung bei der Konzeption, Einführung, Integration und Weiterentwicklung der Salesforce-Landschaft einschließlich der Abstimmung mit beteiligten internen und externen Projektpartnern. Operative Unterstützungsleistungen im Systembetrieb Erbringung punktueller Unterstützungsleistungen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung des laufenden Betriebs der eingesetzten Salesforce Komponenten.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 5× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.10.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.