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Versorgung mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln (Hilfsmittelpoolvertrag)
AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt
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Beschreibung
Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für die Versorgung der Versicherten mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln, einen neuen Vertrag nach § 127 Abs. 1 und 2 SGB V zu verhandeln. Inhalt des Vertrages sind alle vertraglich beschriebenen, im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten und unter Berücksichtigung der beschriebenen Qualitätsanforderungen laut Leistungsbeschreibung, aufgeführten Hilfsmittel.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Die AOK Sachsen-Anhalt sucht einen Vertragspartner für die Versorgung der Versicherten mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln gemäß § 127 Abs. 1 und 2 SGB V.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 899 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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