Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
Amt Recknitz-Trebeltal · Tribsees · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 Leistungsphasen 1 – 8 für den Ersatzneubau sowie die Sanierung des Fachklassentrakts (ggf. zukünftiger Hort) in der Stadt Tribsees
Stufenweise Beauftragung
LPH 1-4
LPH 5-8
Der Ausschreibung liegt bereits eine erste Variantenuntersuchung, die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erarbeitet wurde, zugrunde.
Der Auftraggeber hat sich bereits für eine der dort aufgeführten Varianten entschieden, die selbstverständlich im Wege der LPH 1-2 zu konkretisieren ist.
Die Regionale Schule mit Grundschule Tribsees soll modernisiert und erweitert werden. Geplant ist ein Ersatzneubau mit Einbeziehung des vorhanden Fachklassentraktes und der Aula. Geschätzte Baukosten: KG 200-600 ca. 24.000.000 € Brutto.
Die Stadt ist bestrebt, zur Verfügung stehende Förderungen in Erfahrung zu bringen und zu beantragen. Die hierzu benötigten Planungsunterlagen hat zukünftige Auftragnehmer fristgerecht und vollständig beizubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das mit der vorhergehenden Planung befasste Büro eben-so an dieser Ausschreibung beteiligen wird. Ein Wissensvorsprung besteht nicht, da die Ergebnis-se der Planung dieser Ausschreibung zugrunde liegen.
Teamgröße:
Für die Bearbeitung der Planungsaufgabe wird ein Projektteam, bestehend aus mindestens 3 festen Mitarbeitern (Projektleiter/in, Stellvertreter/in, sonstige/r Mitarbeiter/in) vorausgesetzt. Einzelbearbeitungen, auch mit gesicherter Vertretung durch einen weiteren Architekten oder Ingenieur werden nicht als ausreichend erachtet und werden ausgeschlossen. (Eignungsleihe und ARGE bleiben zulässig) siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb,
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Methodik der Projektdurchführung 60 %
Sicherstellung personeller Verfügbarkeit 15 (Siehe Mindeststandards)
Honorar 25 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 189 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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