AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EMSR-Technik biologische Stufe
Stammdaten
- Auftraggeber
- Lippeverband, Essen
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- Frist (Submission)
- 14.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45315700 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 446.552 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Umfang der Arbeiten: Demontage und Entsorgung von: Messtechnik der beiden Belebungsbecken und des Quellschachtes, ca. 1500 m Steuer- und Versorgungsleitungen zwischen den Belebungsbecken und den Anlagenschaltschränken, Kunststoffrohre und Klem-menkästen im Bereich der Belebungsbecken, Kompaktschaltschrank ca. 800x1000x300 mm, Schaltschrankeinbauten in zwei bestehenden Anlagenschalt-schränken. Lieferung und Montage: - Messtechnik für die beiden Belebungsbecken und den Quellschacht - Außenschaltschrank für die Anbindung der Messtechnik - 4 Vor-Ort-Steuerstellen für die Rührwerke in den Belebungsbecken - 6 Vor-Ort-Steuerstellen Not-Aus für die beiden Belebungsbecken und den Sandfang - 2 anreihbare Schaltschränke 800x2000x600 mm zur Anbindung und Steuerung der biologischen Stufe - Automatisierungssystem für genannte Schaltschränke - Netzwerktechnik - Kabel und Leitungen - Verlegesystem inkl. erforderlichen Erdarbeiten - Erdung und Potentialausgleich zwischen zuvor genannten Anlagenteilen Die Leistung beinhaltet die komplette Planung, Konstruktion, Projektierung, Ab-stimmungen mit dem bauseitigen Maschinenausrüstern bzgl. elektrotechnischer Schnittstellen/Anbindungen, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme in Zu-sammenarbeit mit bauseitigem Programmierer und Dokumentation des ausge-schriebenen Leistungsumfanges.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 24.09.2026
- Ende
- 07.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 62 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.