AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rückbau der Wohnbaugebäudeanlage und Baufeldfreimachung, Wohnungsneubau 2.BA, Hans-Thoma-Höfe in 78166 Donaueschingen, VOEK 535-24
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 31.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45110000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Bauleistungen für den Rückbau der Wohnbaugebäudeanlage und Baufeldfreimachung, Wohnungsneubau 2. Bauabschnitt, Hans-Thomas-Höfe in 78166 Donaueschingen Die Bundesrepublik Deutschland, welche durch die BImA vertreten wird, ist Eigentümerin des Flurstücks 2419, Gemeinde Donaueschingen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Regierungebezirk Freiburg. Das zwischen der Friedhofstraße, Hansjakobstraße, Hindenburgring und Emil-Rehmann-Straße gelegene Flurstück 2419 ist mit 5 Wohngebäuden sowie einem Garagengebäude bebaut und Gegenstand dieser Ausschreibung. Gegenstand dieser Ausschreibung sind alle Rückbau- und Entsorgungsleistungen, die zum vollständigen Rückbau einschließlich Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke erforderlich sind. Die vorliegende Ausschreibung ist als Funktionale Leistungsbeschreibung formuliert. Vom Bieter ist der komplette Rückbau der Bestandsbebauung, inkl. aller Entsorgungsleistungen und Herrichtung der Geländeoberfläche und aller dazugehörigen Nebenleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Der Auftragnehmer hat ebendieses nach Auftragserteilung zu planen und durchzuführen. Dem Auftragnehmer ist die Eigenart des Leistungszieles bewusst, er hat diese im Rahmen seiner Ausführung zu berücksichtigen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 10.04.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 49 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.