AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E31661542) · Abgerufen am 28.09.2026 22:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e07c808d-ccb3-419f-9b3b-c0d4652a1e94/

Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10

Notice-ID: e07c808d-ccb3-419f-9b3b-c0d4652a1e94 · Procedure-ID: face2f98-6df4-4665-8b60-4c2d2a4a7ecb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Tauberbischofsheim, Tauberbischofsheim
Veröffentlicht
05.04.2025
Frist (Submission)
15.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungs- Löschfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530-26 und DIN 1846-2 — Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungs- Löschfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530-26 und DIN 1846-2, einschließlich betriebsfertigem Einbau der feuerwehrtechnischen Beladung, der Licht-, Signal und Funkanlagen. — Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungs- Löschfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530-26 und DIN 1846-2 — Lieferung des hydraulischen Rettungsgerätes für ein Hilfeleistungs- Löschfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530-26 und DIN 1846-2 — Lieferung der Atemschutztechnik für ein Hilfeleistungs- Löschfahrzeug HLF 10 nach DIN 14530-26 und DIN 1846-2.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).