AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a0af6666f7-254463c0500785fe) · Abgerufen am 28.10.2026 23:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e0ae2fa1-c818-4a76-a8f3-0e0e17005d4a/

Shaker-Gleittisch-Kombination - PR1278269-2060-W

Notice-ID: e0ae2fa1-c818-4a76-a8f3-0e0e17005d4a · Procedure-ID: 8330e7b7-768a-4cf6-8a1a-2c5f1fc4be8e

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12, München
Veröffentlicht
14.10.2026
Frist (Submission)
17.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
38500000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1 Stück Shaker-Gleittisch-Kombination (Monobase-Konstruktion) zur Vibrationsprüfung von Hochvolt-Batterien (bis 100 kWh und 50 - 500 kg Prüflingsmasse). Neben der entsprechenden Steuerungs- und Messtechnik, soll eine geeignete Entkopplung zum Boden inkludiert sein. Darüber hinaus soll der Shaker so ausgestattet sein, dass das Einbinden einer Vibrationsklimakammer möglich ist. In Kombination mit der Klimakammer soll der Shaker in ein Sicherheitskonzept für Batterietests eingebunden werden können.

Vertragslaufzeit

Periode
20 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
65 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).