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2025-0635: Verwertung von Altholz der Katergorie AIII und AIV im losweisen Verfahren (2 Lose)
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVerwertung von Altholz der Kategorie AIIIRahmen 141.120 €🏆 AVG Baustoffe Goch GmbH · Goch
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Los 2 VergebenVerwertung von Altholz der Kategorie AIVRahmen 148.750 €🏆 AVG Baustoffe Goch GmbH · Goch
- AVG Baustoffe Goch GmbH · Goch
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: AVG Baustoffe Goch GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg-AöR sammelt Altholz der Kat. AIII (AVV 170201 / 200138) und der Kat. AIV (170204 / 200137) im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Das Altholz stammt aus der Sammlung auf den betriebseigenen Recyclinghöfen: - RH Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg - RH Mitte, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg - RH Süd, Kaiserswerther Straße 210, 47259 Duisburg - RH West, Schauenstraße 40, 47228 Duisburg sowie aus der Sperrgutsammlung und der Sammlung über den Containerdienst der AG. Das gesammelte Altholz der 4 Recyclinghöfe sowie aus der Sperrgutsammlung stammt größtenteils aus dem privaten Bereich, das gesammelte Altholz aus dem Containerdienst vorwiegend aus dem gewerblichen Bereich. Das anfallende Altholz ist den Kategorien AIII und AIV zuzuordnen. Dieses Altholz wird in gesonderten Containern bzw. Sperrgutfahrzeugen, unterteilt nach Altholzkategorien, gesammelt und i.d.R. arbeitstäglich zu einem Altholzverwerter transportiert. Anschließend ist dieses Altholz einer ordnungsgemäßen und schadlosen Behandlung/Verwertung zuzuführen. Die Ausschreibung besteht aus zwei Losen. Die AG behält sich eine losweise Vergabe vor.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preislicher Aspekt 90 Pkt.Preis
Das Zuschlagskriterium "Preislicher Aspekt" betrifft den Festpreis für die Dauer der Beauftragung und wird insgesamt mit 90 % (= max. 900 Punkte) gewichtet. Beim Kriterium "Angebotspreis" wird zudem nochmals zwischen der Haupt- und der optionalen Leistung (Verlängerungsoption) unterschieden (80/20 % bzw. 720 / 180 Punkte). Bei dem Kriterium "Angebotspreis" wird der zu zahlende Bruttopreis (Angebotspreis) für die Leistung der Verwertung/Aufbereitung als auch der ggf. eingeräumte Skontonachlass berücksichtigt.
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Logistischer Aspekt 10 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der geringsten Luftlinienentfernung zur Erstbehandlungsanlage / Übergabestelle vom zentralen Betriebshof Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg der AG, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Die Angebote mit der höheren Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis von dem mit der geringsten Erstanlagenentfernung/ Entfernung Übergabestelle zur eigenen Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle. Die Entfernung eines jeden vorliegenden Angebots wird jeweils zu dem mit der niedrigsten Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem die niedrigste Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle durch die Erstanlagenentfernung/Entfernung Übergabestelle des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (100) werden dann für jedes Angebot die Punkte für das Kriterium "Logistischer Aspekt" ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 108 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AVG Baustoffe Goch GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 7.630 €1 Veröffentlichung
- 06.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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