AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 03:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e0c2ef5d-309e-4a3f-bcb6-5f01c097f2b8/

Erweiterung der Berufsschule München Land mit Neubau einer Sporthalle und Wohnungen - VE 302.1 "Baumeisterarbeiten

Notice-ID: e0c2ef5d-309e-4a3f-bcb6-5f01c097f2b8 · Procedure-ID: c1692c17-b977-4733-85ca-05c468a1ef55

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf, München
Veröffentlicht
24.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214310 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
4.954.667 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die in dieser Vergabeeinheit beschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: Baustelleneinrichtung, einschließlich vorhalten während der kompletten Erbringung der Leistung sowie Abbau und Leistungen wie Erdarbeiten nach DIN 18300, Abdichtungsarbeiten mit Schutz- und Dämmschichten nach DIN 18336, Drain- und Versickerungsarbeiten nach DIN 18308, Mauerarbeiten nach DIN 18330, Betonarbeiten mit Dämmarbeiten nach DIN 18331, Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18306, Elektro-Einlegearbeiten. Der genaue Leistungsumfang ist den Positionen dieses Leistungsverzeichnisses zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
965 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
13.03.2026
Zuschlagsentscheidung
02.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).