AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.04.2026 00:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e0cd92b2-ae98-4703-892e-e0fe52d8314d/

Gebäude- und Glasreinigung für die Justizbehörden Regensburg

Notice-ID: e0cd92b2-ae98-4703-892e-e0fe52d8314d · Procedure-ID: 26954a9a-256c-44c7-9e3f-b7e2dbfed8fd

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern - vertreten durch den Präsidenten des Landgerichts Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
05.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt bei den Justizbehörden Regensburg bezüglich Los 1 die laufende Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung) bei einer zu reinigenden Fläche von 17.363 m² , bezüglich Los 2 die laufende Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung) bei einer zu reinigenden Fläche von insgesamt ca. 2.063 m² und Einzelreinigungsleistungen jeweils für Los 1 und 2 zur Unterhaltsreinigung auf Anforderung durch den Auftraggeber sowie bezüglich Los 3 die Glas- und Fensterreinigung bei einer Reinigungsgrundfläche von insgesamt ca. 3.416 m² (einfaches Mauermaß, gemessen von Putzkante zu Putzkante).

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
100 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).