AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 22:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e0fa431f-992f-4d34-bbce-e0847d1c2bb0/

Gemeinde Leiblfing_Straubinger Straße Nr. 21 und Nr. 23_Konzeptvergabe

Notice-ID: e0fa431f-992f-4d34-bbce-e0847d1c2bb0 · Procedure-ID: ef495b17-f512-4c18-9f04-f60e88571ee1

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Leiblfing, Leiblfing
Veröffentlicht
08.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
70000000 — Immobiliendienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Leiblfing ist Eigentümerin der Grundstücke Straubinger Straße Nr. 21 und Straubinger Straße Nr. 23 in Leiblfing. Gemeinde Leiblfing beabsichtigt den Verkauf dieser Grundstücke, wobei es möglich ist, beide Grundstücke zu erwerben oder auch nur eines der beiden Grundstücke. Wesentliches Kriterium bei der Vergabe des Grundstücks/der Grundstücke soll neben dem Kaufpreis die beabsichtigte Nutzung bzw. Verwendung durch den/die Investor(en) sein. Die Gemeinde Leiblfing beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung des Grundstücks/der Grundstücke an einen Investor, der sich im notariellen Vertrag zum Neubau entsprechend den eingereichten und mit der Gemeinde Leiblfing endverhandelten Unterlagen verpflichtet.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).