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Verwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis
Ennepe-Ruhr-Kreis · Schwelm · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenVerwertung einschl. Übernahme und Transport von Bio- und Grünabfall aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis🏆 AHE GmbH · Wetter
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Verwertung von Bio- und Grünabfall inklusive Übernahme und Transport.
- Die Leistung umfasst die Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlagen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach EU-Standards.
- Bieter müssen ihre fachliche und technische Eignung sowie Zuverlässigkeit nachweisen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die wesentlichen Leistungen sind • Übernahme von Bio- und Grünabfall aus der kommunalen Sammlung im Ennepe-Ruhr-Kreises, • soweit erforderlich: Transport und Anlieferung an eine oder mehrere Verwertungsanlage(n). • Verwertung des Bio- und Grünabfalls.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2037
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtwertungspreis (inklusive Wertungsbonus und Wertungsmalus) 100 %Preis
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, also dem geringsten Wertungspreis über die Laufzeit von 15 Jahren. Zu deren Ermittlung wird wie folgt vorgegangen: Die Verwertungskosten für den Bio- und Grünabfall werden mit der jährlichen Auftragsmenge im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Vertragslaufzeit von 15 Jahren multipliziert. Sofern der Bieter ab 01.07.2027 den Betrieb von einer Umschlagsanlage im Nordkreis bzw. ab 01.01.2032 im Südkreis anbietet, werden die Kosten für den Nordkreis für 15 Jahre bzw. für den Südkreis für 10,5 Jahre hinzugerechnet. Ebenso werden evtl. Kosten für die Übernahme und den Transport zur Verwertungsanlage addiert. Die Summe dieser 3 Preispositionen stellt das Gesamtwertungsentgelt dar. „Wertungsbonus Eigene Übernahmestelle“ Sofern der AN (eine) eigene Übernahmestelle(n) anbietet, wird ihm für die entsprechende Menge, die insgesamt an seiner / seinen Übernahmestellen - und damit nicht mehr an den Übernahmestellen des AG - angeliefert wird, ein Bonus von 30,39 €/Mg gewährt. Dieser Bonus ergibt sich daraus, dass der AG für diese Menge Übernahmekosten an von ihm bzw. seinen beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellenden Übernahmestellen einspart. Bezüglich der Nordkreis-Kommunen wird der Wertungsbonus für die Gesamtmenge über die Laufzeit des Vertrages von 15 Jahren berechnet (jährliche Auftragsmenge in Mg * 15 Jahre * 30,39 €/Mg). Da bezüglich der Südkreis-Kommunen die eigene Übernahmestelle erst ab dem 01.01.2032 genutzt werden kann, ergibt sich für die Nutzung der eigenen Übernahmestelle folgende Formel: jährliche Auftragsmenge in Mg * 10,5 Jahre * 30,39 €/Mg. Der Bonus wird auch gewährt, wenn der AN eine Direktanlieferung ermöglicht. „Wertungsmalus Umweltkosten“ Der LKW-Transport bzw. Verkehr verursacht Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft. Diese werden im Rahmen der Angebotsbewertung als „Wertungsmalus für Umweltkosten“ ermittelt. Dazu wird die kürzeste Entfernung (einfache Strecke) berücksichtigt zwischen der Verwertungsanlage und der Übernahmestelle Nordkreis (Bebbelsdorf 73, 58454 Witten) bzw. der Übernahmestelle Südkreis (Hundeicker Str. 24-26, 58285 Gevelsberg). Bietet der AN im Nordkreis die Direktanlieferung an, wird kein Wertungsmalus berechnet, bietet er im Südkreis eine Direktanlieferung an, wird der Wertungsmalus nach den oben genannten Vorgaben für die Gesamtmenge Bio- und Grünabfälle für 4,5 Jahre berechnet. Die Berechnung des „Wertungsmalus Umweltkosten“ erfolgt nach der Formel: Umweltkosten (Lärmkosten gemäß UBA von 0,102 €, gerundet auf 0,10 € (netto)/[Mg*km]) x dem Ortspunkt zugeordnete Bio- und Grünabfallmenge (Mg) x einfache (kürzeste befahrbare) Strecke vom Ortspunkt zu der Verwertungsanlage (km - eine Nachkommastelle) x Anzahl der Jahre, für die die Umweltkosten anfallen (keine Umweltkosten für die Jahre, in denen eine Direktanlieferung erfolgt). Der Wertungspreis errechnet sich wie folgt: Gesamtwertungsentgelt abzgl. Gesamtwertungsbonus für eine „eigene Übernahmestelle“ im Nord- bzw. Südkreis (s.o.) zzgl. Gesamtwertungsmalus „Umweltkosten“ (s.o.) = Gesamtkosten über 15 Jahre Nähere Erläuterungen zur Berechnung ergeben sich aus "C Leistungsbeschreibung, Kapitel C.7".
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 73 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AHE GmbHZuschlagswert 11.601.389 €1 Veröffentlichung
- 28.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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