AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 02:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e121da07-deef-42e6-b57d-16418e77c42a/

Lieferung u. Montage Reisenden Sicherung

Notice-ID: e121da07-deef-42e6-b57d-16418e77c42a · Procedure-ID: ed79ade7-a3f9-4313-88ba-c2cd3b1e550f

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Stammdaten

Auftraggeber
AKN Eisenbahn GmbH, Kaltenkirchen
Veröffentlicht
22.03.2026
Frist (Submission)
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34632000 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Am Haltepunkt Schnelsen Süd werden im Zuge des Ausbaus der Strecke Hamburg Eidelstedt – Neumünster zwei neue, technisch gesicherte Reisendenzugänge errichtet. Die Anlagen erhalten moderne LED Lichtzeichen, Schranken und akustische Signale. Die Steuer und Sicherungstechnik wird in einem neuen Betonschalthaus untergebracht, das vollständig vorgefertigt und vor Ort installiert wird. Die Arbeiten erfolgen nach geprüften Planunterlagen und unter Einhaltung aller technischen Richtlinien. Die Fertigstellung ist für die Sperrpause vom 16. bis 21. November 2026 vorgesehen. gemäß Vergabeunterlagen

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
29 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).