AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 07:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e14ac942-e1c5-4b31-a914-b43207b3aef5/

Rahmenvertrag zur Lieferung von IT-Hardware und Zubehör

Notice-ID: e14ac942-e1c5-4b31-a914-b43207b3aef5 · Procedure-ID: 416de1d2-c3cc-4e31-a437-a2c45ac5527b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Lübeck Digital GmbH, Lübeck
Veröffentlicht
21.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30210000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Lübeck Digital GmbH eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. Die Stadtwerke Lübeck Digital wird dabei zum Single Point of Contact für die Belange der Schul-IT in der Hansestadt Lübeck. Wesentlicher Bestandteil der lernförderlichen IT-Infrastruktur stellt die hardwareseitige Ausstattung der Lübecker Schulen sowie anderer Einrichtungen (z.B. Jugendzentren) dar. Zentrale Anforderungen sind hierbei eine Standardisierung der bereitgestellten Materialen sowie ein für die bestellenden Schulen und Einrichtungen unkomplizierter Beschaffungsprozesse.

Lose

11 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Arktis IT solutions GmbH · SOHNIX AG
Vertragsabschluss
09.08.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).