AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXVHYH1YTQ8EGTVT/documents) · Abgerufen am 12.10.2026 17:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e1528432-4f2f-4b53-812a-d6debdf74056/

M2_VE05_Exponateinrichtung II - Forster Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz

Notice-ID: e1528432-4f2f-4b53-812a-d6debdf74056 · Procedure-ID: 13e16f24-bac6-431b-9751-b4e0a65a50eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung, Forst (Lausitz)
Veröffentlicht
24.03.2026
Frist (Submission)
24.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92521100 — Freizeit und Kultur
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das ehemalige Brandenburgische Textilmuseum Forst (Lausitz), jetzt Forster Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz, wird momentan komplett neu konzipiert und erweitert. Das Haus wurde im November 2025 teilweise eröffnet. Für die Fertigstellung der neuen Dauerausstellung des Museums wird die Exponateinrichtung ausgeschrieben. In insgesamt 5 Themenräumen auf zwei Etagen soll der gesamte Exponatbestand der Ausstellung eingerichtet, montiert und eingeleuchtet werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2026
Ende
30.11.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).