AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 01:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e15979cd-9ade-448b-b6fd-b06cb8f28762/

Neubau Bürgerzentrum Nordwalde Estricharbeiten

Notice-ID: e15979cd-9ade-448b-b6fd-b06cb8f28762 · Procedure-ID: a8412470-68a9-4a3d-9c6f-1adc06786636

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Nordwalde, Nordwalde
Veröffentlicht
30.04.2024
Frist (Submission)
03.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262321 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

An der Bahnhofstraße 2 in Nordwalde ist der Neubau eines "Bürgerzentrum" als Verwaltungsgebäude geplant. Das Gebäude besteht aus zwei Gebäudeteilen die mit einem Erschließungstrakt miteinander verbunden werden. Im Untergeschoss entstehen Technik-, Lager- und Werkstatträume sowie ein Archiv. Außerdem ist ein Teil der Fläche des Untergeschosses für eine Tiefgarage geplant. Das Untergeschoss entsteht in WU-Bauweise. Das Gebäude erhält ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss, im letzteren werden die Lüftungszentralen untergebracht. Die oberirdischen Geschossen sind für die verschiedenen Verwaltungsräume der Gemeinde Nordwalde geplant. Es stehen ebenso offene Multifunktionszonen wie auch Veranstaltungsräumlichkeiten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).