AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 22:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e15de8db-d250-4828-bd3a-1e873018b968/

Herstellung und Lieferung von Silbermünzronden (Ag999) in Stempel- und Spiegelglanzausführung für die 25-Euro-Sammlermünze Ausgabe 2026 - 2028

Notice-ID: e15de8db-d250-4828-bd3a-1e873018b968 · Procedure-ID: 715b5e16-7376-41f6-add3-c536f5185737

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesverwaltungsamt (BVA), Berlin
Veröffentlicht
10.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44451000 — Baumaterialien
Branche
Sonstiges
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von Silbermünzronden (Ag999) in Stempel- und Spiegelglanzqualität mit einer Mindestmenge von 552.000 Stück in Stempelglanz und 30.000 Stück in Spiegelglanz sowie Optionsmengen von bis zu 1.500.000 Stück in Stempelglanz und von bis zu 160.000 Stück in Spiegelglanz vergeben. Die Mindestmengen der Münzronden in Stempel- und Spiegelglanzqualität sind an die Münzstätte Hamburg zu liefern. Die Optionsmengen sind gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen und zu liefern.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2025
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
AGOSI AG
Vertragsabschluss
06.06.2025
Zuschlagsentscheidung
30.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).