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B 188, OU Miesterhorst, VgV BOL / öBÜ
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Nord · Stendal · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →Beschreibung
BOL und örtliche BÜ für Strecken- und Brückenbau
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Stellung von Bauoberleitung (BOL) und örtlicher Bauüberwachung (öBÜ) für Strecken- und Brückenbaumaßnahmen im Bereich der Landesstraße B 188 bei Miesterhorst in Sachsen-Anhalt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 35 %
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Präsentations- / Verhandlungsgespräch 30 %Qualität
Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams und Beantwortung von Fachfragen des Auftraggebers
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Referenzen des vorgesehenen Projektteams 20 %Qualität
Referenzen des vorgesehenen Projektteams (Bauoberleitung, Bauüberwachung Verkehrsanlagen, Bauüberwachung Ingenieurbauwerke, Bauüberwachung Bahn, Fertigungsüberwachung)
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Schriftliche Ausführungen 15 %Qualität
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eintragung ins Handelsregister oder Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird (gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV). Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03-1_OU-Miesterhorst_BOL-BÜ_Eigener-klaerung-Eignung". Mindeststandard: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV). Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03-1_OU-Miesterhorst_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung". Mindeststandard: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: im Mittel der letzten drei Jahre mindestens 0,5 Mio. €. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: für 1 Punkt: ≥ 0,5 - 1,0 Mio. € für 2 Punkte: > 1,0 - 1,5 Mio. € für 3 Punkte: > 1,5 Mio. € (Wertung: Gewichtung: 10 %)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Gesamteindruck Bewerbung Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Einhaltung der formalen Vorgaben gemäß Bekanntmachung und Informationsschreiben (Wertung: Gewichtung: 10 %)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
1) Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Büroreferenzen: Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: - zweimal Bauoberleitung für Straßenbauprojekte, - zweimal örtliche Bauüberwachung (Verkehrsanlagen) für Straßenbauprojekte (Streckenbau), - zweimal örtliche Bauüberwachung (Ingenieurbauwerke) für den (Ersatz-)Neubau von Straßenbrücken oder Bahnbrücken (ausgenommen Geh- und/oder Radwegbrücken), - zweimal Bauüberwachung Bahn im Rahmen von Straßenbauprojekten. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Gewertet werden Referenzen für öffentliche Auftraggeber der letzten 5 Jahre (seit 2021, d. h. die Bauarbeiten des jeweiligen Referenzprojektes müssen zwischen 2021 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein, der Beginn der Baumaßnahme darf vor 2021 erfolgt sein). Es ist zu beachten, dass die für die Wertung der Referenzen erforderlichen Angaben in den Bewerbungsunterlagen schriftlich enthalten sind (z. B. erbrachte Lph, Zeitraum etc.). Hinweise: Gewertet werden Straßen und Straßenbrücken für den motorisierten Individualverkehr, Geh-/Radwege und -brücken sind ausgenommen. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Wertung herangezogen werden sollen, ist zwingend zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren. Es ist darauf zu achten, dass die Referenzdarstellungen sämtliche wertungsrelevante Informationen gemäß nachstehender Matrix enthalten. 1.a) Referenzen des Unternehmens: Bauoberleitung 1 Punkt: Mehrfache Erfahrungen (2-fach) mit Bauoberleitung für Straßenneubauprojekte. 2 Punkte: Mehrfache Erfahrungen (2-fach) mit Bauoberleitung für Bundesfernstraßenneubauprojekte und für den Neubau von Straßenbrücken mit Baukosten > 15 Mio. € (gesamt). 3 Punkte: Mehrfache Erfahrungen (3-fach) mit Bauoberleitung für Bundesfernstraßenneubauprojekte und für den Neubau von Straßenbrücken mit Baukosten > 15 Mio. € (gesamt). (Wertung: Gewichtung: 30 %) 1.b) Referenzen des Unternehmens: Bauüberwachung Verkehrsanlagen 1 Punkt: Erfahrung mit Bauüberwachung Verkehrsanlagen bei einem Straßenneubauprojekt (Streckenbau). 2 Punkte: Mehrfache Erfahrungen (2-fach) mit Bauüberwachung Verkehrsanlagen bei Bundesfernstraßenneubauprojekten mit einer Länge von > 3 km. 3 Punkte: Mehrfache Erfahrungen (3-fach) mit Bauüberwachung Verkehrsanlagen bei Bundesfernstraßenneubauprojekten mit einer Länge von > 3 km. (Wertung: Gewichtung: 25 %) 1.c) Referenzen des Unternehmens: Bauüberwachung Ingenieurbauwerke 1 Punkt: Mehrfache Erfahrungen* (2-fach) mit Bauüberwachung Ingenieurbauwerke für den Neubau von Straßenbrücken mit Baukosten in Höhe von mind. 1 Mio. EUR pro Brücke. 2 Punkte: Mehrfache Erfahrungen (3-fach) mit Bauüberwachung Ingenieur-bauwerke für den Neubau von Straßenbrücken mit Baukosten in Hö-e von mind. 1 Mio. EUR pro Brücke, davon: •muss mind. 1 der 3 Brücken als Stahlbetonkonstruktion hergestellt sein •muss mind. 1 der 3 Brücken als Stahlverbundkonstruktion hergestellt sein. 3 Punkte: Mehrfache Erfahrungen (4-fach) mit Bauüberwachung Ingenieurbauwerke für den Neubau von Straßenbrücken mit Baukosten in Höhe von mind. 1 Mio. EUR pro Brücke, davon: •muss mind. 1 der 4 Brücken als Stahlbetonkonstruktion hergestellt sein •muss mind. 1 der 4 Brücken als Stahlverbundkonstruktion hergestellt sein •muss mind. 1 der 4 Brücken gewässerüberführend mit Herstellung eines geschlossenen Spundwandkastens beim Bau sein *Hinweis: Es gilt: 1 Brücke = eine Referenz, d. h. falls mehrere Brücken im Rahmen eines Referenzprojektes hergestellt wurden und die oben genannten Anforderungen erfüllen, gelten die einzelnen Brücken als Referenz. Die geforderten Angaben müssen schriftlich in der Referenzbeschreibung enthalten sein. Vorzugsweise kann eine tabellarische Übersicht mit den geforderten Informationen (z. B. Konstruktionsart, Baukosten, Spundwandkasten etc.) zu den Bauwerken erstellt wer-den. Bei fehlenden Angaben kann die Referenz für die entsprechende Punktzahl nicht gewertet werden. (Wertung: Gewichtung: 25 %)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen. Für die Bauoberleitung sind Ingenieure gemäß VgV § 75 einzusetzen
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Durchschnittliche Personalstärke
2) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mindestens - 2 Ingenieure (gemäß VgV § 75) für die Bauoberleitung, - 2 Bauüberwacher Streckenbau, - 2 Bauüberwacher Brückenbau, - 2 Bauüberwacher Bahn mit nachstehenden Berechtigungen durch die DB AG: a) Befähigungsausweis Bauüberwacher Bahn (Oberbau) mit Nachweis der Tauglichkeit und aktuell gültiger Teilnahme am FIT, b) Befähigung zu Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen, c) Befähigung Betra-Antragsteller mit Qualifikation Sicherungsüberwacher Bahn, d) grundsätzlich müssen sämtliche Qualifikationen vorhanden sein, die zur Ausführung der genannten Aufgaben erforderlich sind, - 2 Fertigungsüberwacher Stahlbau mit der Qualifikation Schweißfachingenieur, - 2 Fertigungsüberwacher Korrosionsschutz mit aktuell gültiger Qualifikation Beschichtungsinspektor zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
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Nachunternehmer-Anteil
3) Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 8 genannten Mindeststandards
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.017 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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