AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 01:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e1ab2085-bea2-4482-baf2-3aa485d580f2/

Machbarkeitsstudie nach BEW Geothermie-Voruntersuchungen

Notice-ID: e1ab2085-bea2-4482-baf2-3aa485d580f2 · Procedure-ID: c6338434-c8ab-471d-be8b-f7e88759a733

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH, Bau-Einkauf, Augsburg
Veröffentlicht
14.12.2025
Frist (Submission)
29.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71330000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Auftraggeber (AG) ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (swa), die im Rahmen ihrer Klimastrategie und den daraus resultierenden Transformationszielen konkrete Maßnahmen zur Reduktion von CO₂-Emissionen sowie zur sektorübergreifenden Nutzung von Energie umsetzen möchte. Steigender Fernwärmebedarf durch Neuerschließung von Stadtgebieten und Verdichtung des Bestandgebiets in Kombi-nation mit der Dekarbonisierung des Erzeugerbestands bis 2040 erfordern Neuinvestitionen in erneuerbare Wärmetechnologien. Zum Zweck dieses Ziels soll auch Tiefengeothermie untersucht werden.

Vertragslaufzeit

Ende
30.09.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).