Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 8a Abs. 1 S. 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg, Tel.: +49 40 725 940, info@vhh-mobility.de) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Der zu vergebende ÖDA umfasst öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtverkehr der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften (siehe 5.1.2), wie im Ergänzenden Dokument (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C. dieses Formulars) beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die zum Betriebsbeginn (siehe 5.1.3) umfassten Verkehrsdienste und das Verkehrsgebiet sind im Ergänzenden Dokument benannt. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn voraussichtlich auf ca. 24.439.284 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Der durchschnittliche Leistungsumfang bei den bedarfsabhängigen Verkehren liegt zurzeit bei 1.092.939,00 km/Jahr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderu