AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RNTC/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 22:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e1c26000-ea9e-4307-bbaf-9297e9d90c05/

26E70182 - Standortschießanlage Leer - Neubau einer Hallenschießanlage Leer - Erdarbeiten

Notice-ID: e1c26000-ea9e-4307-bbaf-9297e9d90c05 · Procedure-ID: a977bde2-7855-4b63-b16f-e7113fb0412e

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Clausthal-Zellerfeld
Veröffentlicht
23.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111291 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Standortschießanlage Leer Hallenschießanlage Leer Die Baumaßnahme umfasst sämtliche vorbereitenden Maßnahmen für den Neubau einer Hallenschießanlage. Dazu gehören die Rodung der Wurzelstöcke bereits gefällter Bäume, die Erdarbeiten zur Nivellierung des Baufelds sowie die Herstellung von Baustraßen. Rodung der Wurzelstöcke bereits gefällter Bäume (ca. 50 Stk.) Erdarbeiten zur Nivellierung des Baufeldes (ca. 6.000 m³) Herstellung von Baustraßen (ca. 2.000 m²)

Vertragslaufzeit

Periode
80 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).