AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/155735) · Abgerufen am 27.08.2026 22:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e1d9f2c2-a748-4a6c-a89c-e69bef40422e/

Wandschutz, Handläufe

Notice-ID: e1d9f2c2-a748-4a6c-a89c-e69bef40422e · Procedure-ID: 4532ed45-721c-4dca-b1fe-be73f865bbc0

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Bad Hersfeld GmbH, Bad Hersfeld
Veröffentlicht
20.07.2026
Frist (Submission)
20.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

ca. 3.400 lfm Wandschutz aus Acryl-Vinyl-Kunststoffplatten in unterschiedlichen Höhen mit Edelstahl-Eckschutzwinkeln ca. 1.100 lfm Wandschutz aus HPL-Platten, überwiegend als Wandschutzsystem mit Aluminium-Trägerkonstruktion und Aluminium-Abschlussprofilen ca. 2.000 lfm Wandschutzpaneele aus nicht brennbarem Kernmaterial (Baustoffklasse A1/A2) mit Edelstahl-Eckschutzwinkeln ca. 600 lfm Sockelleisten aus nicht brennbaren Wandschutzpaneelen ca. 150 lfm Holzhandläufe mit integrierter LED-Beleuchtung ca. 900 lfm Edelstahl-Eckschutzwinkel in unterschiedlichen Höhen

Vertragslaufzeit

Periode
284 Tage

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen, 1. und 2. Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).