AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 23:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e1de67ee-a417-4973-bdda-d189ff22280f/

Lieferung von Zufahrtssperren, Schranken und Abrollbehälter an die Polizei der Freien Hansestadt Bremen

Notice-ID: e1de67ee-a417-4973-bdda-d189ff22280f · Procedure-ID: 8e693703-5e9a-4e22-b1bc-7ec62a91abe4

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Stammdaten

Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Hannover
Veröffentlicht
28.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35121000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Polizei der Freien Hansestadt Bremen sollen Zufahrtssperren, Schranken und Abrollbehälter zur Absicherung des Bremer Weihnachtsmarkts 2025 beschafft werden. Die Lieferung muss daher zwingend bis spätestens 14.11.2025 erfolgt sein (Ausschlusskriterium). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
22.10.2025
Ende
14.11.2025

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.10.2025
Zuschlagsentscheidung
13.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).