AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e2096c6c-bc9f-4857-8f1e-506bacd2d596/

RV Veranstaltungsagentur

Notice-ID: e2096c6c-bc9f-4857-8f1e-506bacd2d596 · Procedure-ID: 21a043e4-07c2-4e05-8d01-0f167b191de5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;, München
Veröffentlicht
03.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die MPG hat Bedarf an einem kompetenten und erfahrenen Anbieter für die Konzeption, Planung und Durchführung von repräsentativen oder öffentlichen oder internen Veranstaltungen verschiedenster Art im Präsenz-, Hybrid- oder Digitalformat. Vergabegegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher ein Abrufrahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die Konzeption, Organisation und Durchführung von MPG-Veranstaltungen oder Teilleistungen hierfür. Die Jahresversammlung ist hiervon ausgenommen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer zu finden, der auf Abruf aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung den Auftraggeber bei der Organisation von Veranstaltungen unterstützt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).