Nachunternehmer
Ein Los (50 Trakte) wird durch einen Trupp aus Hilfskräften der LWF aufgenommen.
Je Aufnahmetrupp, bestehend aus 2 Personen, darf die maximale Arbeitskapazität für den Aufnahmezeitraum vom 7. Juli bis zum 15. August 2025 nicht mehr als 600 Stunden betragen.
Die vom Bieter genannte maximal mögliche Arbeitskapazität stellt das Limit dar, bis zu dem die Angebote des Bieters auf mehre Lose für den Zuschlag berücksichtigt werden können (Zuschlagslimitierung).
Für den Fall, dass die Anwendung der Zuschlagskriterien dazu führen würde, dass ein einzelner Bieter den Zuschlag für eine größere Zahl von Losen, als die durch seine angegebene maximal mögliche Arbeitskapazität begrenzte Höchstzahl erhält, wird nach folgenden Kriterien verfahren:
Die vom Bieter angegebene maximal mögliche. Arbeitskapazität vermindert sich beim jeweils für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um die im Rahmen der Ausschreibungsunterlagen jeweils kalkulierte Arbeitskapazität für das entsprechende Los.
Bei der Zuschlagsberücksichtigung für die weiteren bebotenen Lose (gem. Reihung) wird bei Bietern, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, nur noch die geminderte max. Arbeitskapazität berücksichtigt.
Reicht die verbleibende maximal mögliche Arbeitskapazität des Bieters für das nächste Los nicht aus, wird der Zuschlag an den in der Wertung nächstplatzierten Bieter wiederum unter Berücksichtigung dessen angegebener maximal möglicher Arbeitskapazität erteilt.