AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 22:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e217e09e-8312-4246-85a3-2c48a07b4e8a/

Lieferung von Küchenkleinteilen (Los 1) und Verbrauchsartikeln (Los 2) mit technischer Anbindung eines Web-Shops an das SAP SRM Bestellsystem der KfW

Notice-ID: e217e09e-8312-4246-85a3-2c48a07b4e8a · Procedure-ID: 2ec66f5a-269d-4c5d-97fc-530c87218cb4

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Stammdaten

Auftraggeber
KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
03.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39221180 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Beschaffung von Küchenkleinteilen und Verbrauchsartikeln in 2 Losen. Los 1 (FFM, BN, BLN) Küchenkleinteile (Besteck, Geschirr, Glas und Kunststoff, GN-Behälter (GN = Gastronorm), Küchenkleinteile). Los 2 (FFM, BN, BLN) Küchenverbrauchsartikel (Papierwaren, Beutel und Folien, Hygieneartikel/Einwegbekleidung, Reinigungsartikel, Halterungen). Beide Lose mit technischer Anbindung eines Web-Shops an das SAP SRM System der KfW. Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 473.400,- Euro für Los 1 und auf 328.000,- Euro für Los 2 während der Laufzeit des Vertrages.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).