Neubau Martin-Niemöller-Gesamtschule-VE 5.7b Malerarbeiten NORD
KI Die Ausschreibung betrifft Malerarbeiten im Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule, Bauabschnitt Nord.
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Kostenlos beobachten →Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hardware, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systemservice und Austausch/Mitnahme von Altgeräten mit Datenlöschung sowie ggf. Weiterverwertung für die Stadt Bielefeld und die Stadtwerke Bielefeld GmbH
Branche: IT & Digitalisierung
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Hardware, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systemservice und Austausch/Mitnahme von Altgeräten mit Datenlöschung sowie ggf. Weiterverwertung für die Stadt Bielefeld und die Stadtwerke Bielefeld GmbH.
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3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Berufs- oder Handelsregisterauszug - Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder. Eigenerklärung, falls keine Eintragungspflicht besteht (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV). Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefüg-ten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist). Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen - Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023
Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - -Eigenerklärung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV). Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - Eigenerklärung, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Drit-ter haftpflichtversichert ist. Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichba-re Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr gemäß Teil A Nr. 17 EVB-IT Rahmenvereinbarung verfügen.
Sollten die Versicherung zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung des Auftraggebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Betriebsbeschreibung - Dem Teilnahmeantrag ist eine Betriebsbeschreibung mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen einschließlich der Beschäftigtenzahl und Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre beizufügen. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Dem Teilnahmeantrag ist eine Betriebsbeschreibung mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen einschließlich der Beschäftigtenzahl und Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre beizufügen. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Zertifizierungen ISO 9001 und ISO/IEC 27001 /Service-Partnerstatus (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Von dem Auftragnehmer sind folgende aktuelle Zertifizierungen einzureichen:
Der Bieter muss mindestens einen aktuellen Service-Partnerstatus von einem der relevanten IT-Hersteller (z.?B. Lenovo, Dell, HP, Microsoft oder vergleichbar) nachweisen. Der Nachweis muss aus offiziellen Herstellerquellen stammen und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist der Teilnahmeanträge gültig sein.
Zertifizierung nach ISO/IEC 20000 oder gleichwertig (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): IT-Servicemanagement: Zertifizierung nach ISO/IEC 20000 oder gleichwertig: Als Nachweis eines professionellen IT-Servicemanagements wird eine Zertifizierung nach ISO/IEC 20000 oder eine als gleichwertig anerkannte Zertifizierung gefordert. Die Bewertung erfolgt anhand der Vorlage eines gültigen Zertifikats oder eines gleichwertigen Nachweises. Die Zertifizierung muss zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Teilnahmeantrages gültig sein und den Geltungsbereich des ausgeschriebenen Auftrags abdecken.
Bewertung: Zertifizierung nach ISO/IEC 20000 oder gleichwertiger Nachweis mit der geforderten Gültigkeit liegt vor 20 Punkte
Nachweis liegt nicht vor 0 Punkte
Zertifizierung nach ISO/IEC 20000 oder gleichwertig - Zertifizierung nach ISO/IEC 20000 oder gleichwertig mit der geforderten Gültigkeit. Bei diesem Kriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Ausschlussreferenz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es muss mindestens eine Referenz (Ausschlussreferenz) des Bieters zu vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen, eingereicht werden. Referenzen, die ab dem 01.01.2021 begonnen haben und eine Laufzeit von mindesten 24 Monaten bereits erfüllt haben, werden anerkannt.
Als vergleichbar hinsichtlich der Lieferleistung gilt dabei ein Volumen von mindestens 40 % bezogen auf das hier ausgeschriebene Mengengerüst der Produktgruppen 1 + 2, das sich auf eine Laufzeit von 4 Jahren bezieht.
Vergleichbar ist diese Referenz für die Dienstleistung, wenn die gelieferte Hardware vor Ort aufgestellt und die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wurde.
Die Referenz soll insbesondere folgende Angaben enthalten:
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht über-prüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Bewertungsreferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Drei weitere Referenzen (Bewertungsreferenzen
Es sind mindestens drei weitere Referenzen des Bieters zu vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen als Rahmenvereinbarung einzureichen. (Die in Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichte Referenz wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt.)
Für die Bewertungsreferenzen gelten keine der Mindestanforderungen.
Bewertung Umfang der Liefer- und Dienstleistung: Volumen von mehr als 70 % bezogen auf das hier ausgeschriebene Mengengerüst der Produktgruppen 1 + 2 einschließlich der Aufstellung vor Ort und Herstellung der Betriebsbereitschaft 40 Punkte
Volumen von mehr als 50 % bis 70% bezogen auf das hier ausgeschriebene Mengengerüst der Produktgruppen 1 + 2 einschließlich der Aufstellung vor Ort und Herstellung der Betriebsbereitschaft 30
Volumen von mehr als 30 % bis 50% bezogen auf das hier ausgeschriebene Mengengerüst der Produktgruppen 1 + 2 einschließlich der Aufstellung vor Ort und Herstellung der Betriebsbereitschaft 20
Volumen von mehr als 10 % bis 30% bezogen auf das hier ausgeschriebene Mengengerüst der Produktgruppen 1 + 2 einschließlich der Aufstellung vor Ort und Herstellung der Betriebsbereitschaft 10
Volumen von bis zu 10% bezogen auf das hier ausgeschriebene Mengengerüst der Produktgruppen 1 + 2 einschließlich der Aufstellung vor Ort und Herstellung der Betriebsbereitschaft 0
Bewertung Komplexität und regulatorischer Kontext der Referenz: Hohes Niveau: hohe bis sehr hohe technische, organisatorische oder logis-tische Komplexität (z. B. viele Produktgruppen, große Mengen, anspruchsvolle Installationen), Regulatorische Anforderungen vergleichbar mit öffentlichen Auftraggebern z. B.: Einhaltung strenger Dokumentationspflichten, Einhaltung von Sicherheitsstandards, Anforderungen an Datenschutz / IT-Sicherheit, Nachweisbare geprüfte Prozesse (Audit-Umfeld), mehrere Stakeholder (z. B. Behörden, externe Prüfer, Nutzergruppen)
30 Punkte
Mittlere Komplexität: eine mittlere Anzahl von Produkten / Leistungsumfängen, die Projektabläufe waren professionell, aber nicht stark reglementiert, Koordinationsaufwand bestand, jedoch ohne besonders hohe Anforderungen an Dokumentation, Sicherheit oder gesetzliche Vorgaben.
Typische Fälle: Projekte in größeren Unternehmen oder Organisationen, standardisierte, aber nicht zwingend hochkomplexe Umgebungen 20 Punkte
Geringe Komplexität: kleine bis mittlere Projekte, die Leistungsumfänge waren eher einfach oder begrenzt, kaum besondere Anforderungen an Sicherheit, IT / Technik, Dokumentation und Projektkoordination.
Typische Fälle: Standardlieferungen ohne Projektcharakter, einfache Installationen 10 Punkte
Keine Vergleichbarkeit erkennbar: die Referenz ist sehr weit vom ausgeschriebenen Leistungsbild entfernt (z. B. völlig andere Produktgruppen oder Einzelteile)
keinerlei Projektmerkmale waren enthalten (z. B. reine Warenlieferung ohne Dienstleistung), keine relevanten Anforderungen bestanden an Dokumentation, Sicherheit, Installation oder Koordination 0 Punkte
Bewertung Aktualität der Referenz bezogen auf den Beginn des Referenzzeitraums:
Die Aktualität der eingereichten Referenzen wird bewertet, um sicherzustellen, dass die dargestellten Erfahrungen und Kompetenzen des Bieters dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Anforderungen entsprechen.
1 bis 3 Jahre alt 10 Punkte
Mehr als 3 Jahre und bis 5 Jahre alt 5 Punkte
mehr als 5 Jahre oder weniger als 1 Jahr 0 Punkte
Jede Referenz wird einzeln bewertet. Bei diesem Kriterium können maximal 240 Punkte (80 je Referenz) erreicht werden.
Ausschlussreferenz - Es muss mindestens eine Referenz (Ausschlussreferenz) des Bieters zu vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen, eingereicht werden. Referenzen, die ab dem 01.01.2021 begonnen haben und eine Laufzeit von mindesten 24 Monaten bereits erfüllt haben, werden anerkannt.
Als vergleichbar hinsichtlich der Lieferleistung gilt dabei ein Volumen von mindestens 40 % bezogen auf das hier ausgeschriebene Mengengerüst der Produktgruppen 1 + 2, das sich auf eine Laufzeit von 4 Jahren bezieht.
Vergleichbar ist diese Referenz für die Dienstleistung, wenn die gelieferte Hardware vor Ort aufgestellt und die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wurde.
Die Referenz soll insbesondere folgende Angaben enthalten:
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht über-prüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Bewertungsreferenzen - Es sind mindestens drei weitere Referenzen des Bieters zu vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen als Rahmenvereinbarung einzureichen. (Die in Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichte Referenz wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt.) Jede Referenz wird einzeln bewertet. Bei diesem Kriterium können maximal 240 Punkte (80 je Referenz) erreicht werden.
Eigenerklärung Personal (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeitenden, insbesondere Supportmitarbeitende mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache (Level B2) fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer für die konkret zu erfüllenden Aufgaben / Tätigkeiten jeweils ausreichend qualifiziertes Personal einsetzt, dass die erforderlichen Qualifikationen (ggf. Prüfungen, Zulassungen, usw.) besitzt und voll unter seiner Verantwortung arbeitet (gilt auch für ggf. beauftragte Nachunternehmen). Der Auftragnehmer haftet für das Vorliegen aller erforderlichen Erlaubnisse, Zulassungen und Qualifikationen so-wohl aus fachlicher als auch arbeitsrechtlicher Hinsicht.
Eigenerklärung, dass alle mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter des Auftragnehmers innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung den Auftraggebern mit Namen und Zuständigkeit benannt werden. Sollten sich während der Vertragslaufzeit personelle Änderungen ergeben, sind innerhalb von 5 Werktagen die Namen und die Zuständigkeit den Auftraggebern mitzuteilen.
Personal - Eigenerklärung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeitenden, insbesondere Supportmitarbeitende mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache (Level B2) fließend in Wort und Schrift beherrschen.
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer für die konkret zu erfüllenden Aufgaben / Tätigkeiten jeweils ausreichend qualifiziertes Personal einsetzt, dass die erforderlichen Qualifikationen (ggf. Prüfungen, Zulassungen, usw.) besitzt und voll unter seiner Verantwortung arbeitet (gilt auch für ggf. beauftragte Nachunternehmen). Der Auftragnehmer haftet für das Vorliegen aller erforderlichen Erlaubnisse, Zulassungen und Qualifikationen so-wohl aus fachlicher als auch arbeitsrechtlicher Hinsicht.
Eigenerklärung, dass alle mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter des Auftragnehmers innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung den Auftraggebern mit Namen und Zuständigkeit benannt werden. Sollten sich während der Vertragslaufzeit personelle Änderungen ergeben, sind innerhalb von 5 Werktagen die Namen und die Zuständigkeit den Auftraggebern mitzuteilen.
Sprachkenntnisse Bewertung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Sprachkenntnisse der für diesen Auftrag einzusetzenden Mitarbeitenden, die über die Mindestanforderung (Level B2) hinausgehen.
Bewertung Sprachniveau: Alle im Service eingesetzten Mitarbeiten-de des Auftragnehmers können die Leistung in deutscher Sprache auf dem Niveau C2 erbringen können: 20 Punkte
Alle im Service eingesetzten Mitarbeitende des Auftragnehmers können die Leistung in deutscher Sprache auf dem Niveau C1 erbringen können: 10 Punkte
Bei diesem Kriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Sprachniveau - Sprachkenntnisse, der für diesen Auftrag einzusetzenden Mitarbeitenden, die über die Mindestanforderung (Level B2) hinausgehen. Bei diesem Kriterium können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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