AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 04:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e22b6edc-d015-4f75-8ed0-9c46ebb71eec/

Baumeisterarbeiten

Notice-ID: e22b6edc-d015-4f75-8ed0-9c46ebb71eec · Procedure-ID: 7f4c5b8c-0d61-4c65-b04b-1aeec199e183

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck
Veröffentlicht
07.01.2025
Frist (Submission)
07.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112500 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
879.075 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Erweiterungsgebäudes für die Grundschule Philipp Weiß in Fürstenfeldbruck. Das Gebäude besitzt Abmessungen von ca. 76 x 16 m und erstreckt sich über 3 Geschosse. Der Leistungsumfang der vorliegenden Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen die Erdarbeiten und Betonarbeiten für die Bodenplatte, inkl. Dämm- und Abdichtungsarbeiten sowie die Grundleitungen und Rigolen. Wesentliche Leistungen sind: 270 m Bauzaun 2.500 cbm Erdaushub 1.150 cbm Einbau tragfähiges Material 65 cbm Sauberkeitsschicht 430 cbm Bodenplatte 1.200 qm Abdichtung Bodenplatte 1.200 qm Dämmung Bodenplatte 800 m Grundleitungen 14 cbm Rigole

Vertragslaufzeit

Beginn
10.03.2025
Ende
20.06.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).