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Reinigungsdienstleistungen in ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben
Regierung von Schwaben · Augsburg · Bayern · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Gies Dienstleistungen GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen für ANKER-Dependancen in Kempten und Günzburg.
- Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Die genauen Anforderungen an die Eignung werden im Vergabeportal zu finden sein.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Reinigungsdienstleistungen in ANKER-Dependancen im Regierungsbezirk Schwaben • Los 1: ANKER-Dependance Kaufbeurer Str. 82, 87437 Kempten • Los 2: ANKER-Dependance Maria-Merian-Str. 4, 89312 Günzburg
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Im Kriterienkatalog sowie in dem Arbeitsschritt "Leistungskriterien" (e-Vergabe-Plattform) erfolgte eine Klarstellung bzgl. des Umfangs des Gesamtkonzepts. Im Kalkulationsblatt zu Los 2 wurden bei einem Raum die Raumart sowie die Leistungszahl angepasst. In den "Verfahrenshinweisen und Besonderen Bewerbungsbedingungen" wurde unter Ziffer 3.8.2 "Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" der irrtümlich zusätzlich enthaltene Text zum "Besten Preis-Leistungsverhältnis" entfernt. Darüber hinaus wurde die Angebotsfrist verlängert. Die jeweiligen Änderungen können den Vergabeunterlagen unter anderem jeweils farblich hervorgehoben entnommen werden.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Siehe das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig (VgV)", Ziffer "3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots".
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 30 %Qualität
Siehe das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig (VgV)", Ziffer "3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots". Die Bieter können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die bei den Leistungspunkten nicht mindestens 150 von 300 Leistungspunkten erzielt haben, werden von der Wertung/von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Unterkriterien „1. Organisation der Reinigung vor Ort“, „3. Einsatz von Reinigungsverfahren und Reinigungsmaschinen“ sowie „4. Organisation der Objektleitung und Qualitätssicherung“ sind auf insgesamt maximal 3 DIN A4-Seiten darzustellen, wobei hierauf z. B. auch „Deckblätter“ oder Inhaltsverzeichnisse angerechnet werden. Das Einfügen/Einkopieren von Fotos/Grafiken (u. ä.) und/oder Tabellen ist unzulässig. Text, der über 3 DIN A4-Seiten hinausgeht, bleibt in der Bewertung unberücksichtigt. Formatvorgaben: Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 pt, Zeilenabstand: 1,5 pt, Ausrichtung: Hochformat, Seitenränder: oben/unten – 2,0 cm sowie links/rechts – 2,5 cm, Dateiformat: Text-Datei. Der Personaleinsatzplan, vgl. „2. Personaleinsatzplanung und Vertretungsregelung“, ist als eine separate Anlage (vorzugsweise als PDF-Datei) auf einer einzigen Seite im Format DIN A4 einzureichen. Eine Darstellung z. B. in Tabellenform bzw. die Verwendung von Fotos und/oder Grafiken ist nur in dem Personaleinsatzplan zulässig. Über 1 DIN A4-Seiten hinausgehende Bestandteile des Personaleinsatzplans bleiben in der Bewertung unberücksichtigt. Generell sind Verweise, insbesondere auf Anlagen oder auf Seiten im Internet, unzulässig und werden in der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Nichteinhaltung der Formatvorgaben hat den Ausschluss des Angebots von der Wertung nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zur Folge. Die Nachforderung des Gesamtkonzepts bzw. insbesondere des Personaleinsatzplans (vgl. "2 . Personaleinsatzplanung und Vertretungsregelung“) ist nach § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Ein in dem Angebot fehlendes Gesamtkonzept bzw. insbesondere ein fehlender Personaleinsatzplan hat den Ausschluss Ihres Angebots nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zur Folge. Die Ausführungen in den Konzepten werden Vertragsbestandteil, so dass der Auftraggeber hierauf einen Anspruch erwirbt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 20.05.2026 Im Kriterienkatalog sowie in dem Arbeitsschritt "Leistungskriterien" (e-Vergabe-Plattform) erfolgte eine Klarstellung bzgl. des Umfangs des Gesamtkonzepts. Im Kalkulationsblatt zu Los 2 wurden bei einem Raum die Raumart sowie die Leistungszahl angepasst. In den "Verfahrenshinweisen und Besonderen Bewerbungsbedingungen" wurde unter Ziffer 3.8.2 "Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots" der irrtümlich zusätzlich enthaltene Text zum "Besten Preis-Leistungsverhältnis" entfernt. Darüber hinaus wurde die Angebotsfrist verlängert. Die jeweiligen Änderungen können den Vergabeunterlagen unter anderem jeweils farblich hervorgehoben entnommen werden. · in TED EU + oev
- Frist 15.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.428 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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