Referenzen
Maßgeblich sind die von Auftraggebern ausgefüllten und unterschriebenen Referenzbescheinigungen. Von jedem Bieter werden bis zu fünf (5) Referenzbescheinigungen abgefordert. Es können nur solche Referenzen gewertet werden, die alle Angaben enthalten und durch die jeweilige Referenzgeber vollumfänglich bestätigt sind.