AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0Y5UYTPJXWUUV/documents) · Abgerufen am 04.10.2026 22:43 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e2577568-1418-44e6-b636-b6bca509b8c3/

Beschaffung von 1 LKW-Kran-Kipper 4X4

Notice-ID: e2577568-1418-44e6-b636-b6bca509b8c3 · Procedure-ID: edbd6bfc-88ac-4c2a-b6d8-302ab539d447

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Frankenthal (Pfalz)
Veröffentlicht
05.05.2026
Frist (Submission)
08.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34134000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
210.084 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffung von einem LKW-Kran-Kipper 4X4

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrgestell allgemein

Geschätzter Wert
101.584 €

Los 2 — Dreiseitenkipper

Geschätzter Wert
25.000 €

Los 3 — Ladekran mit Greifer

Geschätzter Wert
83.500 €

Vertragslaufzeit

Beginn
20.07.2026
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).