Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es handelt sich um ein Open-House-Modell für nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für den Wirkstoff Ertugliflozin.
- Vertragsbeginn ist frühestens der 01.06.2026, spätester Vertragsschluss ist der 03.04.2028.
- Pharmazeutische Unternehmen müssen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einreichen und ihre Vertretungsberechtigung nachweisen.
- Die Unterlagen können schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
- Die Vergabeunterlagen sind über das Portal www.dtvp.de erhältlich und vertraulich zu behandeln.
Die AOK Bayern schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für den Wirkstoff Ertugliflozin (ATC A10BK04) mit pharmazeutischen Unternehmen ab.
Interessierte Unternehmen müssen Eignungsvoraussetzungen erfüllen und eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einreichen. Die Verträge sind identisch und nicht individuell verhandelbar.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.