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Bekanntmachung über vergebenen Auftrag: Beschaffung von Dieselbussen 2026
NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH · Grevesmühlen · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von Dieselbussen für den öffentlichen Nahverkehr.
- Auftrag wird in drei Fachlosen vergeben.
- Technische Spezifikationen und Eignungsnachweise sind zu erbringen.
- Erfüllungsort ist Grevesmühlen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Es sind Dieselbusse für den öffentlichen Verkehr in drei Fachlosen zu beschaffen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es findet ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO statt.“
0 von 19 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Vergleichskosten 50 %Kosten
Die Vergleichskosten werden für die Gesamtanzahl an Fahrzeugen je Los ermittelt als Summe 1. der Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge, ermittelt auf Grundlage des Angebotspreises für die Lieferung eines Busses (netto) mutipliziert mit der jeweiligen Anzahl der insgesamt zu liefernden Busse je Los 2. der Kosten des Kraftstoffverbrauchs über 13 Jahre, ermittelt nach folgender Berechnung: 1,30 EUR/l x 780.000 km x Kraftstoffverbrauch je km auf Grundlage der Angaben im Angebot x Gesamtanzahl der zu liefernden Fahrzeugen je Los 3. Ersatzteilkosten auf Grundlage der Angaben der Bieter in Anlage 1 zum Angebotsschreiben; diese werden pro Bus berechnet; 4. Wartungskosten über 13 Jahre auf Grundlage der Angaben der Bieter in Anlage 2 zum Angebotsschreiben; diese werden pro Bus berechnet; 5. nur für Lose 1 und 2: der Kosten des Auftraggebers für die Ausstattung seiner drei Werkstattstandorte als Regiewerkstätte und der Kosten für fahrzeugspezifische Prüf- und Diagnosegeräte an den drei Werkstattstandorten (inklusive der Lebensdauer aller Geräte) um Wartungsarbeiten und Reparaturen an den gelieferten Fahrzeugen in den Werkstätten des Auftraggebers vornehmen zu können auf Grundlage der Angaben der Bieter in der Anlage 3 zum Angebots-schreiben. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber den bei Zuschlagsentscheidung vorhandenen Gerätebestand für seinen bestehenden Fahrzeugpark; 6. der Kosten für den Zugang zum online-Portal für die Bestellung von Ersatzteilen und den Zugriff zum Werkstatthandbuch inkl. Servicehandbuch (freigeschaltet für das angebotene Fahrzeugmodell) für 13 Jahre für die drei Werkstattstandorte des Auftraggebers auf Grundlage der Angaben der Bieter im Angebotsschreiben.
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Qualität 35 %
Im Rahmen des Kriteriums "Qualität" wird die Qualität der Fahrzeuge gewertet.
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Vertragsbedingungen 15 %Qualität
Im Rahmen des Kriteriums "Vertragsbedingungen" werden als Abweichungen von den vorgeschlagenen Vertragsbedingungen gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 155 GWB und weisen insbesondere darauf hin, - dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht nach Maßgabe von § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB bei der Vergabestelle gerügt wird und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), - dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist, - dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Vergabeergebnis veröffentlicht · 169 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 03.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 747 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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