AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Komponentenaustauschprogramm Bonn-West Dransdorf
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Bonn
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Frist (Submission)
- 04.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45234000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadtwerke Bonn Bus und Bahn möchte die gesamte Fahrleitungsanlage im Bereich zwischen der Haltestelle Bonn West und dem Übergang in die Eingleisigkeit hinter der Haltestelle Dransdorf erneuern. Geplant ist die Demontage/Rückbau aller Stahlbetonmaste inkl. Gründungen und die Neu-Gründung von 102 Stahlmasten (HE-B/HE-M Profilmaste). Zudem soll die in der Bestandsanlage vorhandene Verstärkungsleitung in das Kettenwerk integriert werden. Der Fahrdraht, sowie das Tragseil, Hänger, Ausleger, etc. soll komplett erneuert werden. Mögliche Gründungsverfahren sind das "Bohrrohrverfahren" oder bei Bedarf das "Bodenschildverfahren". Der mögliche Ausführungszeitraum ist in den Sommerferien 2025 mit einer Vollsperrung der Strecke vorgesehen. Bestimmte Arbeiten, z.B. Gründung einiger Maste, beispielsweise entlang des Bendenweg, sind auch unter Betrieb möglich. Weiterführende Vorabmaßnahem, wie Kampfmittelsondierung, Vermessungsarbeiten etc. sind außerhalb der eigentlichen Sperrpausen innerhalb der nächtlichen Betriebsruhe (ca. 2-3 Stunden ohne regulären Bahnverkehr, Angaben ohne Gewähr, Detailabstimmung erfolgt nach Auftragsvergabe) oder teilweise unter Betrieb möglich. Gemeinsame Besichtigungen des Baufeldes sind möglich.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 5 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 04.04.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.