AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=891576) · Abgerufen am 22.09.2026 08:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e2ba86e7-128c-43e5-8901-7d6c34614b13/

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tonerkartuschen für A4-Drucktechnik

Notice-ID: e2ba86e7-128c-43e5-8901-7d6c34614b13 · Procedure-ID: 878ee38e-c11e-4c4f-a97f-5179d9982983

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des, Jena
Veröffentlicht
20.09.2026
Frist (Submission)
22.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30100000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Tonerkartuschen für A 4-Druckgeräte für die Justizbehörden des Freistaats Thüringen zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird als Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung mit einer Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag. Die geschätzte Gesamtabnahmemenge beläuft sich auf ca. 7.900 Toner für 36 Monate.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).