FKZ 3724 12 703 0 - Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte (WEE)“
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau
Beschreibung
ReFoPlan: „Überprüfung von Harmonisierungsmöglichkeiten der Wasserentnahmeentgelte (WEE)“ Gegenwärtig erheben 13 der 16 Bundesländer Entgelte für das Entnehmen, Fördern und Ableiten von Wasser sowie ähnliche Nutzungen. Bayern, Hessen und Thüringen haben derzeit noch keine derartigen Regelungen. In Hessen und Bayern wird jedoch über eine Einführung debattiert. Die Höhe der Entgeltsätze variiert stark je nach Entnahmezweck und Bundesland und reicht von 0,25 Cent pro Kubikmeter (Ct/m³) für die Entnahme von Grundwasser für die Fischzucht und Fischhaltung in Sachsen-Anhalt bis hin zu 31,0 Ct/m³ für die Entnahme von Grundwasser ungeachtet des Entnahmezwecks in Berlin. Die bestehende Heterogenität und mangelnde Systematik bei den WEE erschweren eine effiziente und gerechte Verteilung der grundsätzlich schon ungleich verteilten Wasserressourcen über Landesgrenzen hinaus und ermöglichen bzw. verstärken wasserwirtschaftlich nicht gerechtfertigte Standortvorteile. Ein zentrales Problem besteht darin, dass es an einer (bundes-)einheitlichen Systematik für WEE mangelt. Klare Regelungen zur Bemessungsgrundlage, zur Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten, eine Differenzierung nach Normal- und Dürresituationen sowie zur Anpassung an hydrologische Anforderungen (quantitative und qualitative Aspekte) fehlen. Das Vorhaben soll im Sinne des NWS-Aktionsprogramms Wassers - Aktion 11 kriteriengestützt und im Austausch mit relevanten Stakeholdern eine wissenschaftlich abgeleitete Systematik für ein bundesweit einheitliches WEE erstellen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Der Auftraggeber, das Umweltbundesamt, sucht eine wissenschaftliche Untersuchung zur Harmonisierung von Wasserentnahmeentgelten (WEE) in Deutschland.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
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